Inhalt des Koalitionsvertrages zu Waffenrecht und Sport

28.11.2013 – Im aktuellen Koalitionsvertrag nehmen die zukünftigen Regierungsparteien CDU und CSU auf der einen sowie die SPD auf der anderen Seite kurz auch zu den Themen Waffenrecht und Sport Stellung. So heißt es wörtlich im neuen Regierungsprogramm:

Kapitel 5.1 Freiheit und Sicherheit
Abschnitt: Kriminalität und Terrorismus

S. 147

Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Wir streben eine erneute befristete Amnestie an. Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickeln. Die Kriminal- und Rechtspflegestatistiken machen wir aussagekräftiger. Die Sicherheitsforschung wird besser koordiniert.

Kapitel 7 Verantwortung in der Welt
Abschnitt: Neue Dynamik für Abrüstung und Rüstungskontrolle

S. 170

Wir werden uns international für die vollständige Implementierung des VN-Kleinwaffenabkommens einsetzen und die Umsetzung in adäquate nationale Kontrollmechanismen unterstützen. Alle im nichtstaatlichen Bereich in Deutschland gehandelten und geführten sowie für den Export vorgesehenen und vom VN-Kleinwaffenaktionsprogramm erfassten Klein- und Leichtwaffen sollten in Zukunft mit einer möglichst unauslöschlichen Markierung versehen werden, um deren Nachverfolgbarkeit zu ermöglichen. Auch die weltweite Umsetzung des internationalen Waffenhandelsvertrags (ATT) wollen wir energisch vorantreiben.

Kapitel 4.3. Kultur, Medien und Sport
Abschnitt: Sport

S. 137

Sport hat eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung und stellt die größte Bürgerbewegung Deutschlands dar. Die Bundesregierung versteht sich als fairer Partner des organisierten Sports. Wir wollen, dass Deutschland eine erfolgreiche Sportnation bleibt. Im Spitzensport verbessern wir die Rahmenbedingungen für hochqualifizierte Trainerinnen und Trainer durch gute Arbeitsbedingungen und langfristigere Perspektiven.

Wir setzen uns dafür ein, die Sportförderung mit Blick auf die Mittelvergabe für alle öffentlich und nachvollziehbar zu gestalten. In einer Sportoffensive Bildung und Beruf im Sinne der „Dualen Karriere“ setzen wir uns gemeinsam mit den Bundesländern bei Hochschulen und Arbeitgebern für bessere Bedingungen bei der Vereinbarkeit von Studium, Ausbildung oder Arbeit mit dem Spitzensport ein. Wir machen uns dafür stark, dass eine attraktive, ausgewogene und bedarfsorientierte Infrastruktur für den Spitzen-, Leistungs- und Breitensport erhalten bleibt. Die Interessen des Sports sind in immissionsschutzrechtlichen Konfliktlagen angemessen zu berücksichtigen. Deshalb werden wir auch eine Änderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen prüfen.

Wir sorgen auch in Zukunft für eine verlässliche Finanzierung des erfolgreichen Programms „Integration durch Sport“. Im Nationalen Aktionsplan Integration muss der Sport weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen und bei der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention wird der Inklusionsgedanke bei der Sportförderung des Bundes konsequent ausgebaut. Sport wollen wir in eine ressortübergreifende, bewegungsförderliche Gesamtpolitik einbinden, weil Sport, Gesundheitsförderung und Prävention zusammen gehören. Die Fankultur im Fußball soll in Deutschland erhalten bleiben. Gemeinsam mit Verbänden, Vereinen und den friedlichen Fans wollen wir dafür sorgen, dass Stadionbesuche sicher bleiben. Deshalb begrüßen und unterstützen wir alle präventiven Anstrengungen und werden alle gesetzlichen Rahmenbedingungen auf das Ziel ausrichten, Straftäter aus den Fußballstadien fernzuhalten.

Doping und Spielmanipulationen zerstören die ethisch-moralischen Werte des Sports, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, täuschen und schädigen die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter. Deshalb werden wir weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping und Spielmanipulation schaffen. Dazu kommen auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Betracht. Dabei müssen die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen Sanktion gewährleistet sein. Eine gesetzliche Regelung darf weder die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports unzulässig einschränken, noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen. Die nachhaltige Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) stellen wir sicher.

An der Umsetzung der „Berliner Erklärung“ der 5. UNESCO-Weltsportministerkonferenz „MINEPS V“ wirken wir auf nationaler und internationaler Ebene weiterhin mit Nachdruck. Dazu werden wir unsere internationalen Aktivitäten u. a. an der Erarbeitung einer entsprechenden Konvention des Europarats fortsetzen und den organisierten autonomen Sport in Deutschland bei der möglichst flächendeckenden Einführung von „Good Governance Standards“ unterstützen.

Bei der Vergabe von internationalen Sportgroßveranstaltungen setzen wir uns in Kooperation mit dem autonomen Sport für faire und nachhaltige Standards ein.


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