RWK-Ordnung 2021/2022

Rundenwettkampfregelwerk
Luftgewehr/Luftpistole des Bayerischen Sportschützenbundes – Bezirk Oberbayern

Fassung vom 22.01.2021. Die Ordnung der Ligen des DSB (1. und 2. Bundes-, Bayern- und oberste Bezirksliga) wird in gesonderten Regelwerken bekannt gegeben. Genehmigt im Sportausschuss am30.01.2021 Gültigkeit ab dem Sportjahr 2021/2022.

Das Rundenwettkampfregelwerk ist die Basis für die Rundenwettkampfregelungen der Veranstalter.

    1. Allgemeine Regeln

      In diesem Rundenwettkampfregelwerk sind die allgemein verbindlichen Regeln des Bayerischen Sportschützenbundes zusammengefasst.

      Das Rundenwettkampfregelwerk regelt die Angelegenheiten der Rundenwettkämpfe unterhalb der obersten Bezirksliga bis zur obersten Gauliga, ergänzend gelten die Sportordnung und die Ausschreibung zum Rundenwettkampf der Veranstalter.

      Das Rundenwettkampfregelwerk hat für alle o. g. Wettkämpfe Gültigkeit.

      Unter Rundenwettkampf werden Wettkämpfe zwischen Vereinsmannschaften verstanden, die als Mannschaftswettkampf mit einem Mannschaftsergebnis zur Siegerermittlung dienen. Unter dem Begriff Rundenwettkampf werden keine Wettkämpfe verstanden, die nach dem Ligasystem geschossen werden.

      Wettkämpfe, die von diesem Rundenwettkampfregelwerk abweichen, sind nicht aufstiegsberechtigt.

    2. Regelanerkennung

      Die teilnehmenden Mannschaften erkennen das für die jeweilige Saison gültige Rundenwettkampf- regelwerk mit der Anmeldung an. Das jeweils gültige Rundenwettkampfregelwerk regelt insoweit die Rechtsbeziehungen der teilnehmenden Vereine und dem Veranstalter in Hinblick auf die Durchführung und Ausschreibung.

      Jeder Schütze ist den Regeln des Rundenwettkampfregelwerkes, die er durch seine Teilnahme am Wettkampf anerkennt, unterworfen. Er ist daher gehalten, diese Regeln, Bestimmungen und Bedingungen zu kennen und zu beachten.

    3. Auslegung

      Wo der Wortlaut des Rundenwettkampfregelwerkes eine eindeutige Auslegung nicht zulässt, ist die Auslegung stets im Sinne des sportlichen Anstandes, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, vorzunehmen.

    4. Organisation

      1. Rundenwettkampfausschuss /Ligaausschuss – Bezirk Oberbayern

        Aufgaben

        Für die Regelung der Rundenwettkampf-Ligaangelegenheiten wird vom Bezirk Oberbayern ein Ausschuss eingesetzt.

        Er arbeitet das Rundenwettkampfregelwerk, sowie das Regelwerk Liga für den Bezirk detailliert aus, damit sie das Bezirksschützenmeisteramt beschließen kann. Daneben ist dieser Ausschusszuständig für Regelklarstellungen.

        Nicht zuständig ist dieser Ausschuss für Einsprüche in den jeweiligen Durchführungsebenen.

        Zusammensetzung

        1. Der 1. Bezirkssportleiter

        2. Ein stv. Bezirkssportleiter

        3. Die RWK-Leiter des Bezirks

        Über den Vorsitz dieses Ausschusses bestimmt der 1. Bezirkssportleiter. Sitzungen dieses Ausschusses werden nach Bedarf von dem Ausschussvorsitzenden unter Angabe der Tagesordnungspunkte einberufen. In Sonderfällen können auch weitere Vertreter eingeladen werden. Bei Gleichheit in den Abstimmungen, zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.

      2. Kampfgericht

Jeder Veranstalter (Gau/Bezirk) ernennt ein Kampfgericht. Den Vorsitz führt ein gewählter Gau-

/Bezirkssportleiter.

Das Kampfgericht setzt sich aus 3 (drei) Stamm- und 2 (zwei) Ersatzpersonen zusammen. Die Entscheidung treffen 3 (drei) neutrale Personen aus diesem Kreis.

Die Zusammensetzung der Kampfgerichte muss in den Ausschreibungen der Veranstalter bekannt gegeben werden. Diese Kampfgerichte entscheiden Einsprüche in ihrer Ebene.

2.0. Durchführung/Startberechtigung

Startberechtigt sind nur Mitglieder, die über die Vereine, für die sie starten, dem BSSB gemeldet sind und über einen entsprechenden RWK-Eintrag im Schützenausweis verfügen. Im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft eines Schützen, von denen eine Staatsbürgerschaft die Deutsche ist, ist der Starter als Deutscher im Sinne des Rundenwettkampfregelwerkes anzusehen. Ausländer, die im Besitz einer Startgenehmigung für die Meisterschaften des DSB nach Regel Nr. 0.7.4.1 ff. (Sportordnung) sind und eine Kopie derselben einreichen, unterliegen nicht der Ausländerregelung. Die Regeln für EU- Ausländer in der Sportordnung sind zu beachten. Mitglieder aus anderen Vereinen oder Landesverbänden, die nach dem ersten Wettkampf in den Verein aufgenommen werden, unterliegen nach ihrem Eintritt (Meldung beim Gau) einer Sperre von einem halben Jahr. Startberechtigte Stammschützen der 1. und 2. Bundes-, der Bayern- und der obersten Bezirksliga sind bei den BSSB- Rundenwettkämpfen nicht startberechtigt.

Die Rundenwettkämpfe werden als Mannschaftskämpfe auf gegenseitigen Besuch ausgetragen. Eine Einzelwertung bleibt dem Veranstalter (Gau oder Bezirk) überlassen. Die Durchführung und Leitung der Rundenwettkämpfe unterstehen auf Gauebene dem Gausportleiter, auf Bezirksebene dem Bezirkssportleiter bzw. den jeweils dazu Beauftragten.

    1. Rundenwettkampfsystem

      Im Rundenwettkampfsystem starten 4 (vier) Teilnehmer je Mannschaft. Die Einzelergebnisse werden zum Mannschaftsergebnis addiert. Die Mannschaft mit dem höheren Gesamtergebnis gewinnt den Wettkampf und erhält 2 (zwei) Punkte, bei Ringgleichheit erhält jede Mannschaft einen Punkt.

      Die Wettkampfzeit für 40 Schuss incl. Probe beträgt:

      • 75 Minuten bei LP/LG Seilzugsysteme

      • 65 Minuten bei Elektroniksystemen

        Der Start der Mannschaften sollte möglichst gemeinsam sein, es müssen aber mindestens Teilnehmer beider Mannschaften gemeinsam am Stand sein.

        In den Bezirksligen (Bezirksklassen) und der obersten Gauliga (Gauklasse) werden jeweils 40 Schuss in einer „Offenen Klasse“ geschossen. Hier wird nach den jeweiligen Punkten der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) geschossen. Die Verwendung von Federbock/Auflagebock ist nicht zugelassen.

        Zur Auswertung sind Ringlesemaschinen erlaubt. Ebenso können elektronische Scheiben verwendet werden. Hier müssen mindestens vier Anlagen zur Verfügung stehen.

    2. Zeit der Austragung, Termine

      Die Wettkämpfe nach diesem Rundenwettkampfregelwerk finden als Rahmenzeitplan von 01. 10. bis

      30. 04. des Folgejahres statt.

      Die Wettkämpfe finden nach dem Terminplan des Gaus oder des Bezirks statt. Die darunterliegenden Ligen (Klassen) müssen im Einvernehmen mit dem zuständigen RWK-Leiter so gelegt werden, dass Auf- und Abstiegskämpfe zur höchsten Klasse im Gau gewährleistet sind.

      Einer Verlegung eines Termins kann stattgegeben werden. Urlaub oder Krankheit sind keine Verlegungsgründe. Notwendig gewordene Verlegungen bedürfen der Genehmigung des Rundenwett- kampf-Leiters, der umgehend zu verständigen ist. Der Gegner ist mindestens eine Woche vor dem Wettkampf mit einer neuen Terminangabe zu verständigen.

    3. Einteilung

      Bei den Bezirken und Gauen sind je nach Beteiligung Klassen zu bilden, die leistungsfähig unterteilt werden. Siehe nachfolgendes Schema

      Oberbayernliga – hier erfolgt eine eigene Ausschreibung- Regelwerk Liga Bezirksoberligen (nur LG) – Bezirksligen

      höchste Klasse im Gau

      Diese Klassen werden wiederum in Gruppen aufgeteilt. Die Gruppen sollen nach Möglichkeit regional beieinanderliegen, damit weite Anfahrtswege vermieden werden. Eine Gruppe soll möglichst aus sechs Mannschaften bestehen.

    4. Mannschaften – Startberechtigung

      Mannschaften nach obigem Schema (Bezirksligen, oberste Gauklassen) bestehen aus 4 (vier) Schützen und können sich aus Teilnehmern aller Wettkampfklassen zusammensetzen. Schützen/ Schützinnen die ein Hilfsmittel verwenden dürfen (Aufkleber auf dem Schützenausweis) können eingesetzt werden.

      Die Schützen müssen vor Beginn des Wettkampfs namentlich in die Wettkampflisten eingetragen werden.

      Ein Wettkampfteilnehmer kann im gleichen Wettbewerb nur für einen Verein, einen Landesverband und nur in einer Liga/Klasse als Stammschütze beginnen. Jeder Schütze muss vor Beginn des Wettkampfes den Startberechtigungsnachweis (Schützenausweis) vorlegen.

      Als Mannschaftsmeldung (Stammschützen) für den Rundenwettkampf gilt die erste Ergebnismeldung. Diese Stammschützen müssen mindestens 30 Prozent der (Mannschafts-) Wettkämpfe bestreiten. Erreicht einer der Stammschützen die 30 Prozent nicht, wird die Mannschaft mit einem Punktabzug bestraft. Bei einer 6er Gruppe werden der Mannschaft 6 Mannschaftspunkte und bei einer 8er Gruppe werden 8 Mannschaftspunkte abgezogen. Ausnahmen obliegen der Prüfung und Entscheidung durch den zuständigen Wettkampfleiter. Sollten beim ersten Wettkampf Ersatzschützen eingesetzt werden, so sind in der Ergebnismeldung die ausgefallenen Schützen aufzuführen, also die Schützen, die eigentliche Mannschaft bilden würden. Die Ersatzschützen müssen auf der Wett-kampfliste deutlich mit einem „E“ gekennzeichnet sein.

      Schützen, die für eine zweite oder dritte Mannschaft gemeldet waren, können ohne Sperrfrist sofort in einer höheren Mannschaft starten. Sie bleiben für ihre Klasse startberechtigt, solange sie sich nicht mit einem dritten Einsatz in einer höheren Klasse festgeschossen haben.

      Schützen, die mit der ersten Wettkampfmeldung zu Stammschützen werden, dürfen auch zuvor in den niedrigeren Ligen/Klassen in der laufenden Saison nicht starten bzw. gestartet sein.

      Schützen, die in einer oder mehreren höheren Klassen (Mannschaften) öfter als zweimal geschossen haben, können in der laufenden Runde nicht mehr in einer niedrigeren Klasse schießen. Sie haben sich mit dem dritten Einsatz in der Klasse, in der sie beim dritten Einsatz eingesetzt waren, festgeschossen (festgeschossen heißt, keine Rückkehr in eine niedrigere Klasse). Dies gilt auch für Aufstiegs- und Relegationswettkämpfe.

      Ergebnisse von Schützen, die nicht startberechtigt waren, werden weder für die Mannschaft noch für den Einzelschützen gewertet.

      Schießen Mannschaften des gleichen Vereins in einer Gruppe, so können die Mannschafts- und die Ersatzschützen nicht untereinander ausgetauscht werden.

      In einer Gruppe können von einem Verein nur zwei Mannschaften starten. Schießen mehrere Mannschaften eines Vereins in verschiedenen Gruppen in der gleichen Klasse, so können diese Schützen ebenfalls nicht untereinander ausgetauscht werden.

    5. Vorschießen

Wird ein Schütze zu einer Veranstaltung oder einem Schießen des Gaus, Bezirks, Landesverbandes oder des DSB einberufen, so darf dieser Wettkampf als geschlossener Mannschaftskampf vorgeschossen werden (beide Mannschaften). In Ausnahmefällen können jedoch auch Einzelschützen vorschießen.

Tritt eine Mannschaft zur festgesetzten Zeit nicht an, so werden der wartenden Mannschaft die Punkte gutgeschrieben. Sollten für Einzelschützen Sonderabsprachen der Mannschaftsführer getroffen worden sein, so beginnt die Wettkampfzeit dieser Schützen mit der durch die Mannschaftsführer festgelegten Zeit.

Treten einzelne Schützen ohne vorherige Sonderabsprachen nach Beginn des Wettkampfs an, so endet deren Schießzeit mit Ende des bereits laufenden Wettkampfs.

  1. Auswertung

    Der gastgebende Verein stellt die Scheiben, bzw. elektronische Scheiben und die Ergebnislisten. Die beschossenen Scheiben bzw. die Ausdrucke der elektronischen Anlagen werden vom gastgebenden Verein vier Wochen aufbewahrt. Die Auswertung erfolgt nach Beendigung des Wettkampfs von beiden Mannschaftsführern. Ihre Entscheidungen sind gültig. Eine Nachkontrolle und eventuelle Berichtigung durch den RWK-Leiter ist möglich. Wird eine Ringlesemaschine verwendet, so gilt der dort ermittelte Schusswert. Alle Rundenwettkampfergebnisse müssen spätestens drei Tage nach dem Wettkampf (Poststempel) dem zuständigen Verantwortlichen zugestellt werden. Die Zusendung der Ergebnisse erfolgt durch den siegreichen Verein. Bei Punktgleichheit ist der gastgebende Verein für die Einsendung der Ergebnisse verantwortlich.

    Bei Versäumnis erfolgt ein Abzug von einem Punkt. Elektronische Ergebnisübermittlung nach den Vorgaben des Veranstalters ist zulässig (Onlinemelder).

    Die Ergebnisse sollen nach Möglichkeit in der zuständigen Tagespresse veröffentlicht werden.

    1. Wertung, Aufstieg

      1. Rundenwettkampfsystem

        Die Wertung erfolgt nach dem Punktesystem 2 – 1 – 0. Diese Regelung wird auch bei schuldhaftem Nichtantreten einer Mannschaft angewandt. Die nichtschuldige Mannschaft erhält zwei Punkte und als Ringgutschrift den gerundeten Durchschnitt der bisher erreichten Ringe. Ist für die Mannschaft noch keine Ringsumme vorhanden (1. Kampf), so wird das Ringergebnis des nächstfolgenden Wettkampfs verwandt. Zusätzlich wird die Mannschaft verwarnt. Sollte am Ende der Runde eine Punktgleichheit entstanden sein, entscheidet die Gesamtringzahl über die Platzierung.

        Die Auf-/Abstiegsregel wird in der jeweiligen Ausschreibung durch den Veranstalter zu Beginn der Runde geregelt und bekanntgegeben.

      2. Nichtantreten im Wiederholungsfall

        Tritt eine Mannschaft zu einem der festgesetzten Wettkämpfe ein zweites Mal nicht an, so wird die Mannschaft aus den laufenden Wettkämpfen herausgenommen. Die Mannschaft steigt ab.

        Mannschaften, die bei Aufstiegskämpfen mit ihrem Ergebnis fünf Prozent unter dem Jahresdurchschnitt ihrer Mannschaft bleiben, werden mit einem Punktabzug zu Beginn der kommenden Runde bestraft.

        Bei einer 6er Gruppe werden 6 Mannschaftspunkte,

        Bei einer 8er Gruppe werden 8 Mannschaftspunkte abgezogen.

        Diese Regelung gilt auch, falls die berechtigte Aufstiegsmannschaft den Aufstieg oder die Teilnahme an einem Qualifikationskampf verweigert.

    2. Rückzug einer Mannschaft

      Will eine Mannschaft aus ihrer bisherigen Klasse freiwillig ausscheiden, gilt sie als aufgelöst. Für Mannschaften, die während der laufenden Saison ausgeschlossen oder zurückgezogen werden, gilt nachfolgende Regelung:

      Die bisher absolvierten und die noch zu bestreitenden Wettkämpfe werden mit 2 : 0 Punkten für die gegnerische Mannschaft gewertet. Die Ringergebnisse gehen nicht in die Wertung ein.

  2. Einsprüche/Proteste

    Zur Entscheidung über Einsprüche wird ein Kampfgericht bestellt. (Siehe 1.4.2)

    Das Kampf-/Berufungskampfgericht entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges.

    Gegen die von den Mannschaftsführern abgezeichneten Ergebniszettel kann kein Wertungseinspruch mehr erhoben werden. Bei allen anderen Einsprüchen endet die Frist eine Woche (Poststempel) nach dem jeweiligen Wettkampf. Einsprüche, einschließlich Einspruchsgebühr, erfolgen schriftlich an den zuständigen Verantwortlichen. Dieser beantragt beim Sportleiter die Einberufung des Kampfgerichts. Die Einspruchsfrist bei den Aufstiegs- oder Endkämpfen endet 20 Minuten nach Aushang der Ergebnisse.

    Die Bearbeitung des Protestes erfolgt erst nach Zahlungseingang der Protestgebühr. Die Protest- gebühr legt der Veranstalter in seiner Ausschreibung fest.

    Gegen die Entscheidung des Kampfgerichtes kann innerhalb von 14 Tagen Berufung eingelegt werden.

  3. Abbruch der Rundenwettkampf Saison

Ist aus nachvollziehbaren Gründen eine ordentliche Durchführung des Rundenwettkampfes nicht möglich, z.B. Pandemie, Naturkatastrophen oder Ähnliches, ist der Rundenwettkampf abzubrechen. Auf – und Abstiege werden gemäß der Ausschreibung geregelt.

Die Entscheidungen nach diesen Vorgaben werden vom jeweils zuständigen Veranstalter geregelt. 5.1

Ist die gesamte Saison beendet und der notwendige Entscheidungskampf kann nicht mehr durchgeführt werden, sind die Mannschaften mit dem Ringdurchschnitt der abgelaufenen Saison zu reihen.

5.2

Ist nur die komplette Vorrunde durchgeführt, wird die Tabelle nach Abschluss der Vorrunde als Abschlusswertung gewertet. Die Wettkämpfe einer unvollständigen Rückrunde werden nicht berücksichtigt.

5.3

Ist der Abbruch vor dem Abschluss der Vorrunde, wird die Saison gestoppt. Auf- und Abstieg entfällt.

6. Schlussbestimmungen

Bei sportlich unfairem Verhalten einzelner Mannschaften oder bei bewusstem Abblocken der laufenden Runde steht es dem zuständigen Verantwortlichen zu, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Diese können bis zum Ausschluss der betroffenen Mannschaften gehen.

Datenschutz: Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des Bayerischen Sportschützenbundes (inkl. Gau- und Bezirksebene), sowie des Deutschen Schützenbundes erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine für die Veranstaltung benötigten Daten und die im Wettkampf erzielten Ergebnisse erfasst und in Papier- listen, Aushängen, Zeitschriften und im Internet veröffentlicht werden. Der Teilnehmer von vorgenannten Veranstaltungen erklärt sich auch damit einverstanden, dass Bilder von ihm, die im Rahmen der Veranstaltung (z. B. Siegerehrung, Wettkampf) entstanden sind, über die Verbandsmedien, die Homepage des BSSB, Pressedienste sowie sonstigen Publikationen des BSSB veröffentlicht werden dürfen.

HINWEIS: Für die Saison 2021/2022 ist es dem Veranstalter freigestellt seine Rundenwettkämpfe noch nach der Rundenwettkampfordnung vom 09.März 2020 durchzuführen.

Ansprechpartner:

Gregor Liebe Monika Schiller

1.Bezirkssportleiter stv. Bezirkssportleiterin

Johannes Enders

Gottfried Gams

Michael Keller

RWK-Leiter Pistole

RWK-Leiter Gewehr

RWK-Leiter Großkaliber