Passinfo

Achtung – Startberechtigung prüfen!!

Ich mache darauf aufmerksam, dass es unsere Software ermöglicht, bei der Erfassung der Ergebnisse das Startrecht für jeden einzelnen laut Schützenpass zu Überprüfen.

Schützen, die nicht startberechtigt sind, werden disqualifiziert!!

Bitte prüft deshalb zumindest vor dem ersten Einsatz Euerer Schützen, ob diese für Eueren Verein startberechtigt sind!

 


1. Schütze ist bei Euch als Stammmitglied gemeldet

Es darf dann beim LG-Schützen kein Eintrag „B.81 RWK LG“ (neu) oder „91 RWK LG“ (alt) vorhanden sein
Es darf dann beim LP-Schützen kein Eintrag „B.91 RWK LP“ (neu) oder „92 RWK LP“ (alt) vorhanden sein


oder


2. Schütze ist bei Euch als Zweitmitglied gemeldet

Es muss dann beim LG-Schützen ein Eintrag „B.81 RWK LG“ (neu) oder „91 RWK LG“ (alt) für Eueren Verein vorhanden sein
Es muss dann beim LP-Schützen ein Eintrag „B.91 RWK LG“ (neu) oder „92 RWK LG“ (alt) für Eueren Verein vorhanden sein


„alt“ und „neu“ beziehen sich darauf, dass der BSSB seinen Disziplinenschlüssel vor einigen Jahren umgestellt hat. Ältere Pässe behielten damals ihre Gültigkeit und haben daher noch die alten Bezeichnungen. Pässe im neuen Scheckkartenformat sollten die neuen Bezeichnungen haben. Der oben abgebildete ist ein alter Ausweis.

Eine Änderung des Startrechts ist immer zum 15. Oktober möglich.

alle Anfragen bezüglich früherer Termine sind zwecklos, da diese Termine vom BSSB festgelegt sind.

 

Änderung:

Schützenpass Anderung.pdf