Infoveranstaltung „Präventiver Kinder- und Jugendschutz“

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsvorstände,

liebe Jugendleiter,

 

ich wende mich heute mit einem besonderen und auch besonders ernsten Thema an Sie: „Präventiver Kinder- und Jugendschutz“, d.h. vorbeugender Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt.

Dazu folgende allgemeine Mitteilung/Information des Kreisjugendamtes Ebersberg:

„2012 hat das Bundeskinderschutzgesetz eine Neufassung erfahren. Unter anderem wurde der § 72a SGB VIII als Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche konzipiert. Er besagt, dass jeder, der hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt ist oder sich ehrenamtlich um Kinder oder Jugendliche kümmert, nun die Pflicht hat, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Ziel des Paragraphen ist es, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Was besagt das Gesetz?
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe – das Kreisjugendamt Ebersberg, beauftragt durch den Landkreis Ebersberg – ist nach dem Gesetz verpflichtet, Vereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe und mit Vereinen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, zu schließen. Diese Vereinbarung verpflichtet dazu, von den Mitarbeitern (haupt- und/oder ehrenamtlich) ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen“.

 

Auch die Sportvereine nehmen mit ihrer Jugendarbeit im erweiterten Sinn Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahr. Bitte gehen Sie nicht davon aus „bei uns gibt es/passiert sowas nicht“, sondern handeln Sie im Sinne dieses Gesetzes – auch wenn Sie wie Viele der Meinung sind, dass „Papier“ alleine nicht alles gut macht und sowohl die Vereinbarung wie die Einholung der Führungszeugnisse (nur) großer Bürokratismus ist. Ob mit oder ohne Vereinbarung wird jeder Vereinsvorsitzende bei entsprechenden Vorfällen in der Verantwortung stehen, mit Vereinbarung und Führungszeugnissen hat er allerdings einen wesentlich besseren Stand (d.h. der Verein hat das ihm Mögliche getan).

 

Wir bieten ihnen dazu eine Informationsveranstaltung am Freitag, den 21. März 2014 um 19:30 Uhr in Ebersberg, Ebersberger Alm am Aussichtsturm zusammen mit dem Kreisjugendamt Ebersberg an,

um alle Ihre Fragen – als Vorstand, Geschäftsstellenleitung, AbteilungsleiterIn o.a. – sowohl zum Personenkreis der Betroffenen, Datenschutz, Vereinbarung usw. zu besprechen und nach Möglichkeit gemeinsam praktikable Lösungen zu finden.

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie unser Angebot annehmen – eine kurze Rückmeldung, ob und mit wie vielen Personen Sie kommen können, wäre angenehm.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ingrid Golanski


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